Nachschlagewerk
Pflichten nach Artikel
Was jeder Artikel des EU AI Act tatsächlich verlangt, wen er bindet und ab wann er gilt. Nach Rolle filtern, um nur Relevantes zu sehen.
KI-Kompetenz
Anbieter und Betreiber müssen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und der in ihrem Auftrag handelnden Personen sicherstellen — unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen, Erfahrung und Einsatzkontext.
Verbotene KI-Praktiken
Artikel 5 listet KI-Praktiken auf, die in der Union verboten sind, weil sie als unvereinbar mit den Unionswerten und Grundrechten gelten. Die Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.
Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme
Artikel 6 regelt, wann ein KI-System als hochriskant gilt: als Sicherheitsbauteil eines Produkts nach Anhang I oder über die in Anhang III genannten Anwendungsfälle.
Risikomanagementsystem
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ein Risikomanagementsystem einrichten, umsetzen, dokumentieren und über den gesamten Lebenszyklus aufrechterhalten.
Daten und Daten-Governance
Datengestützt trainierte Hochrisiko-KI-Systeme müssen auf Trainings-, Validierungs- und Testdatensätzen beruhen, die Qualitätskriterien erfüllen und angemessen verwaltet werden.
Technische Dokumentation
Anbieter müssen vor dem Inverkehrbringen eines Hochrisiko-KI-Systems die technische Dokumentation erstellen und aktuell halten.
Aufzeichnungspflichten und automatische Protokollierung
Hochrisiko-KI-Systeme müssen die automatische Aufzeichnung von Ereignissen über ihre Lebensdauer technisch ermöglichen, um die Rückverfolgbarkeit zu sichern.
Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber
Hochrisiko-KI-Systeme müssen so transparent sein, dass Betreiber die Ausgaben interpretieren und das System angemessen nutzen können; eine klare Betriebsanleitung ist beizufügen.
Menschliche Aufsicht
Hochrisiko-KI-Systeme müssen so gestaltet sein, dass natürliche Personen sie während der Nutzung wirksam beaufsichtigen können.
Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
Hochrisiko-KI-Systeme müssen ein angemessenes Maß an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit erreichen und dieses über den Lebenszyklus konstant halten.
Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
Artikel 16 bündelt die Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen vor und nach dem Inverkehrbringen.
Qualitätsmanagementsystem
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem für Strategie, Verfahren und Verantwortlichkeiten der Regelkonformität einrichten.
Pflichten der Einführer
Einführer müssen die Konformität eines Hochrisiko-KI-Systems prüfen, bevor sie es auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen.
Pflichten der Händler
Händler müssen vor der Bereitstellung prüfen, ob ein Hochrisiko-KI-System die erforderliche Kennzeichnung und Dokumentation aufweist.
Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
Betreiber müssen Hochrisiko-KI-Systeme entsprechend der Betriebsanleitung nutzen und organisatorische Maßnahmen treffen, um das System unter Kontrolle zu halten.
Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)
Bestimmte Betreiber müssen vor der Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems dessen Auswirkungen auf die Grundrechte bewerten.
Konformitätsbewertung
Vor dem Inverkehrbringen eines Hochrisiko-KI-Systems muss der Anbieter das einschlägige Konformitätsbewertungsverfahren abschließen.
EU-Konformitätserklärung
Der Anbieter muss für jedes Hochrisiko-KI-System eine schriftliche, maschinenlesbare EU-Konformitätserklärung ausstellen und zehn Jahre bereithalten.
CE-Kennzeichnung
Hochrisiko-KI-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung tragen, sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht.
Registrierung in der EU-Datenbank
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen — und bestimmte Betreiber, die Behörden sind — müssen sich vor dem Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme in der EU-Datenbank registrieren.
Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme
Artikel 50 regelt Transparenzpflichten für KI-Systeme, die mit Menschen interagieren oder synthetische Inhalte erzeugen. Für Shops mit KI-generierten oder KI-veränderten Produktfotos ist er die zentrale Vorschrift; er gilt ab dem 2. August 2026.
Pflichten der Anbieter von GPAI-Modellen
Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen ihr Modell dokumentieren, nachgelagerte Anbieter informieren, das Urheberrecht achten und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen. Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2025.
Beobachtung nach dem Inverkehrbringen
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ein dokumentiertes System zur Beobachtung nach dem Inverkehrbringen einrichten, das Art und Risiken des Systems angemessen berücksichtigt.
Inhalt der technischen Dokumentation
Anhang IV listet die Mindestangaben auf, die die technische Dokumentation eines Hochrisiko-KI-Systems enthalten muss.
Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.
Kennzeichnen Sie KI-Produktfotos vor August 2026
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