Artikel 13
Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber
HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter
Hochrisiko-KI-Systeme müssen so transparent sein, dass Betreiber die Ausgaben interpretieren und das System angemessen nutzen können; eine klare Betriebsanleitung ist beizufügen.
Kernpunkte
- Betriebsanleitung knapp, vollständig und verständlich
- Zweckbestimmung, bekannte Grenzen und Genauigkeitsniveaus angeben
- Maßnahmen der menschlichen Aufsicht beschreiben
- Erwartete Lebensdauer, Wartung und erforderliche Eingabedaten erläutern
- Abzugrenzen von Artikel 50, der die Transparenz gegenüber Endnutzern regelt
Verwandte Begriffe
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