Artikel 13

Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter

Hochrisiko-KI-Systeme müssen so transparent sein, dass Betreiber die Ausgaben interpretieren und das System angemessen nutzen können; eine klare Betriebsanleitung ist beizufügen.

Kernpunkte

  • Betriebsanleitung knapp, vollständig und verständlich
  • Zweckbestimmung, bekannte Grenzen und Genauigkeitsniveaus angeben
  • Maßnahmen der menschlichen Aufsicht beschreiben
  • Erwartete Lebensdauer, Wartung und erforderliche Eingabedaten erläutern
  • Abzugrenzen von Artikel 50, der die Transparenz gegenüber Endnutzern regelt

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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