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Artikel 5

Verbotene KI-Praktiken

VerbotenAnwendbar ab 2. Februar 2025
Gilt für: Anbieter · Betreiber · Einführer · Händler

Artikel 5 listet KI-Praktiken auf, die in der Union verboten sind, weil sie als unvereinbar mit den Unionswerten und Grundrechten gelten. Die Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.

Kernpunkte

  • Verbot manipulativer oder unterschwelliger Techniken mit erheblichem Schaden
  • Verbot der Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit wegen Alter, Behinderung oder sozialer Lage
  • Verbot von Social Scoring mit ungerechtfertigter Schlechterstellung
  • Beschränkungen biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum
  • Verbot des ungezielten Auslesens von Gesichtsbildern und der Emotionserkennung in Arbeit und Bildung

Verwandte Begriffe

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Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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