Artikel 5
Verbotene KI-Praktiken
VerbotenAnwendbar ab 2. Februar 2025
Gilt für: Anbieter · Betreiber · Einführer · Händler
Artikel 5 listet KI-Praktiken auf, die in der Union verboten sind, weil sie als unvereinbar mit den Unionswerten und Grundrechten gelten. Die Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.
Kernpunkte
- Verbot manipulativer oder unterschwelliger Techniken mit erheblichem Schaden
- Verbot der Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit wegen Alter, Behinderung oder sozialer Lage
- Verbot von Social Scoring mit ungerechtfertigter Schlechterstellung
- Beschränkungen biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum
- Verbot des ungezielten Auslesens von Gesichtsbildern und der Emotionserkennung in Arbeit und Bildung
Verwandte Begriffe
Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.