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Artikel 27

Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Betreiber

Bestimmte Betreiber müssen vor der Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems dessen Auswirkungen auf die Grundrechte bewerten.

Kernpunkte

  • Gilt für öffentliche Stellen, private Erbringer öffentlicher Dienste sowie Teile von Kredit- und Versicherungsanwendungen
  • Einsatzprozesse und Zweckbestimmung beschreiben
  • Betroffene Personengruppen und konkrete Schadensrisiken benennen
  • Maßnahmen der menschlichen Aufsicht und Governance festlegen
  • Ergebnisse der Marktüberwachungsbehörde mitteilen

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Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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