Artikel 27
Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)
HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Betreiber
Bestimmte Betreiber müssen vor der Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems dessen Auswirkungen auf die Grundrechte bewerten.
Kernpunkte
- Gilt für öffentliche Stellen, private Erbringer öffentlicher Dienste sowie Teile von Kredit- und Versicherungsanwendungen
- Einsatzprozesse und Zweckbestimmung beschreiben
- Betroffene Personengruppen und konkrete Schadensrisiken benennen
- Maßnahmen der menschlichen Aufsicht und Governance festlegen
- Ergebnisse der Marktüberwachungsbehörde mitteilen
Verwandte Begriffe
Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.