Artikel 48
CE-Kennzeichnung
HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter
Hochrisiko-KI-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung tragen, sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht.
Kernpunkte
- Am System, an der Verpackung oder in der Dokumentation angebracht
- Bei rein digitalen Systemen digitale CE-Kennzeichnung
- Ergänzt um die Nummer der notifizierten Stelle, falls beteiligt
- Erst nach Konformitätsbewertung und Erklärung anzubringen
- Nicht anwendbar auf Transparenzfälle mit begrenztem Risiko wie gekennzeichnete KI-Fotos
Verwandte Begriffe
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