Artikel 48

CE-Kennzeichnung

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter

Hochrisiko-KI-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung tragen, sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht.

Kernpunkte

  • Am System, an der Verpackung oder in der Dokumentation angebracht
  • Bei rein digitalen Systemen digitale CE-Kennzeichnung
  • Ergänzt um die Nummer der notifizierten Stelle, falls beteiligt
  • Erst nach Konformitätsbewertung und Erklärung anzubringen
  • Nicht anwendbar auf Transparenzfälle mit begrenztem Risiko wie gekennzeichnete KI-Fotos

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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