Artikel 23

Pflichten der Einführer

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Einführer

Einführer müssen die Konformität eines Hochrisiko-KI-Systems prüfen, bevor sie es auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen.

Kernpunkte

  • Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung prüfen
  • Prüfen, ob ein Bevollmächtigter benannt wurde
  • Eigenen Namen und Kontaktdaten am System oder in der Dokumentation angeben
  • Lagerung und Transport dürfen die Konformität nicht beeinträchtigen
  • Mit Behörden zusammenarbeiten und die Konformitätserklärung bereithalten

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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