Artikel 23
Pflichten der Einführer
HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Einführer
Einführer müssen die Konformität eines Hochrisiko-KI-Systems prüfen, bevor sie es auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen.
Kernpunkte
- Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung prüfen
- Prüfen, ob ein Bevollmächtigter benannt wurde
- Eigenen Namen und Kontaktdaten am System oder in der Dokumentation angeben
- Lagerung und Transport dürfen die Konformität nicht beeinträchtigen
- Mit Behörden zusammenarbeiten und die Konformitätserklärung bereithalten
Verwandte Begriffe
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