Artikel Annex IV

Inhalt der technischen Dokumentation

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter

Anhang IV listet die Mindestangaben auf, die die technische Dokumentation eines Hochrisiko-KI-Systems enthalten muss.

Kernpunkte

  • Allgemeine Beschreibung des Systems, Zweckbestimmung und Versionen
  • Entwicklungsprozess, Designentscheidungen und Systemarchitektur
  • Datenanforderungen, verwendete Datensätze und Daten-Governance
  • Validierungs- und Testverfahren, Metriken und Ergebnisse
  • Risikomanagement, menschliche Aufsicht und Beobachtungsplan

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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