Artikel 50

Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme

Begrenztes RisikoKritisch für HändlerAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter · Betreiber

Artikel 50 regelt Transparenzpflichten für KI-Systeme, die mit Menschen interagieren oder synthetische Inhalte erzeugen. Für Shops mit KI-generierten oder KI-veränderten Produktfotos ist er die zentrale Vorschrift; er gilt ab dem 2. August 2026.

Kernpunkte

  • Personen informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren (z. B. Chatbots)
  • KI-generierte oder manipulierte Inhalte beim ersten Kontakt kennzeichnen — auch Produktfotos
  • Personen über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informieren
  • Anbieter kennzeichnen synthetische Ausgaben maschinenlesbar, soweit technisch machbar
  • Begrenzte Ausnahmen für offenkundig künstlerische, kreative oder satirische Werke
  • Die Offenlegung muss klar, unterscheidbar und spätestens beim ersten Kontakt erfolgen

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

Kennzeichnen Sie KI-Produktfotos vor August 2026

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