Artikel 50
Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme
Artikel 50 regelt Transparenzpflichten für KI-Systeme, die mit Menschen interagieren oder synthetische Inhalte erzeugen. Für Shops mit KI-generierten oder KI-veränderten Produktfotos ist er die zentrale Vorschrift; er gilt ab dem 2. August 2026.
Kernpunkte
- Personen informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren (z. B. Chatbots)
- KI-generierte oder manipulierte Inhalte beim ersten Kontakt kennzeichnen — auch Produktfotos
- Personen über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informieren
- Anbieter kennzeichnen synthetische Ausgaben maschinenlesbar, soweit technisch machbar
- Begrenzte Ausnahmen für offenkundig künstlerische, kreative oder satirische Werke
- Die Offenlegung muss klar, unterscheidbar und spätestens beim ersten Kontakt erfolgen
Verwandte Begriffe
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