Artikel 9
Risikomanagementsystem
HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ein Risikomanagementsystem einrichten, umsetzen, dokumentieren und über den gesamten Lebenszyklus aufrechterhalten.
Kernpunkte
- Bekannte und absehbare Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte ermitteln
- Risiken bei bestimmungsgemäßer Verwendung und vorhersehbarem Fehlgebrauch abschätzen
- Gezielte Minderungsmaßnahmen und Bewertung des Restrisikos
- Tests anhand definierter Metriken vor dem Inverkehrbringen
- Aktualisierung auf Basis der Beobachtung nach dem Inverkehrbringen
Verwandte Begriffe
Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.