Artikel 9

Risikomanagementsystem

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ein Risikomanagementsystem einrichten, umsetzen, dokumentieren und über den gesamten Lebenszyklus aufrechterhalten.

Kernpunkte

  • Bekannte und absehbare Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte ermitteln
  • Risiken bei bestimmungsgemäßer Verwendung und vorhersehbarem Fehlgebrauch abschätzen
  • Gezielte Minderungsmaßnahmen und Bewertung des Restrisikos
  • Tests anhand definierter Metriken vor dem Inverkehrbringen
  • Aktualisierung auf Basis der Beobachtung nach dem Inverkehrbringen

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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