Artikel 47
EU-Konformitätserklärung
HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter
Der Anbieter muss für jedes Hochrisiko-KI-System eine schriftliche, maschinenlesbare EU-Konformitätserklärung ausstellen und zehn Jahre bereithalten.
Kernpunkte
- Inhalt nach Anhang V
- Erklärt die Erfüllung der Anforderungen des Kapitels III
- Nennt Anbieter und ggf. beteiligte notifizierte Stelle
- Aufbewahrung zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen
- Auf Anfrage den zuständigen nationalen Behörden vorzulegen
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