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Artikel 47

EU-Konformitätserklärung

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter

Der Anbieter muss für jedes Hochrisiko-KI-System eine schriftliche, maschinenlesbare EU-Konformitätserklärung ausstellen und zehn Jahre bereithalten.

Kernpunkte

  • Inhalt nach Anhang V
  • Erklärt die Erfüllung der Anforderungen des Kapitels III
  • Nennt Anbieter und ggf. beteiligte notifizierte Stelle
  • Aufbewahrung zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen
  • Auf Anfrage den zuständigen nationalen Behörden vorzulegen

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Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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