Artikel 53
Pflichten der Anbieter von GPAI-Modellen
Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen ihr Modell dokumentieren, nachgelagerte Anbieter informieren, das Urheberrecht achten und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen. Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2025.
Kernpunkte
- Technische Dokumentation des Modells erstellen und pflegen
- Informationen für nachgelagerte Anbieter bereitstellen
- Strategie zur Einhaltung des Unionsurheberrechts einführen
- Hinreichend detaillierte Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen
- Drittstaat-Anbieter benennen einen Bevollmächtigten in der Union
Verwandte Begriffe
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