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Artikel 53

Pflichten der Anbieter von GPAI-Modellen

GPAIAnwendbar ab 2. August 2025
Gilt für: Anbieter

Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen ihr Modell dokumentieren, nachgelagerte Anbieter informieren, das Urheberrecht achten und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen. Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2025.

Kernpunkte

  • Technische Dokumentation des Modells erstellen und pflegen
  • Informationen für nachgelagerte Anbieter bereitstellen
  • Strategie zur Einhaltung des Unionsurheberrechts einführen
  • Hinreichend detaillierte Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen
  • Drittstaat-Anbieter benennen einen Bevollmächtigten in der Union

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