Artikel 17

Qualitätsmanagementsystem

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem für Strategie, Verfahren und Verantwortlichkeiten der Regelkonformität einrichten.

Kernpunkte

  • Schriftliche Leitlinien und Verfahren über den gesamten Lebenszyklus
  • Verfahren für Designkontrolle, Entwicklung, Verifizierung und Tests
  • Verfahren für Datenmanagement und Risikomanagement
  • Beobachtung nach dem Inverkehrbringen und Meldung schwerwiegender Vorfälle
  • Verantwortungsrahmen für Leitung und Personal

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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