Artikel 17
Qualitätsmanagementsystem
HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem für Strategie, Verfahren und Verantwortlichkeiten der Regelkonformität einrichten.
Kernpunkte
- Schriftliche Leitlinien und Verfahren über den gesamten Lebenszyklus
- Verfahren für Designkontrolle, Entwicklung, Verifizierung und Tests
- Verfahren für Datenmanagement und Risikomanagement
- Beobachtung nach dem Inverkehrbringen und Meldung schwerwiegender Vorfälle
- Verantwortungsrahmen für Leitung und Personal
Verwandte Begriffe
Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.