Artikel 6

Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter

Artikel 6 regelt, wann ein KI-System als hochriskant gilt: als Sicherheitsbauteil eines Produkts nach Anhang I oder über die in Anhang III genannten Anwendungsfälle.

Kernpunkte

  • Zwei Wege: Produktsicherheit nach Anhang I und Anwendungsfälle nach Anhang III
  • Anhang III betrifft u. a. Beschäftigung, Bildung, Kredit und wesentliche Dienste
  • Ausnahme für eng begrenzte vorbereitende Aufgaben
  • Wer die Ausnahme nutzt, muss die Bewertung dokumentieren und das System registrieren
  • KI-Produktfotos im Shop liegen in der Regel außerhalb des Hochrisikobereichs

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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