Artikel 6
Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme
HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter
Artikel 6 regelt, wann ein KI-System als hochriskant gilt: als Sicherheitsbauteil eines Produkts nach Anhang I oder über die in Anhang III genannten Anwendungsfälle.
Kernpunkte
- Zwei Wege: Produktsicherheit nach Anhang I und Anwendungsfälle nach Anhang III
- Anhang III betrifft u. a. Beschäftigung, Bildung, Kredit und wesentliche Dienste
- Ausnahme für eng begrenzte vorbereitende Aufgaben
- Wer die Ausnahme nutzt, muss die Bewertung dokumentieren und das System registrieren
- KI-Produktfotos im Shop liegen in der Regel außerhalb des Hochrisikobereichs
Verwandte Begriffe
Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.