Artikel 12

Aufzeichnungspflichten und automatische Protokollierung

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter

Hochrisiko-KI-Systeme müssen die automatische Aufzeichnung von Ereignissen über ihre Lebensdauer technisch ermöglichen, um die Rückverfolgbarkeit zu sichern.

Kernpunkte

  • Protokollierung ist im System vorzusehen (Privacy und Safety by Design)
  • Protokolle müssen eine dem Zweck angemessene Rückverfolgbarkeit erlauben
  • Aufzeichnung von Nutzungszeiträumen, Referenzdaten und Eingaben
  • Unterstützt Marktbeobachtung und Vorfalluntersuchung
  • Betreiber bewahren die in ihrer Kontrolle liegenden Protokolle auf (Artikel 26)

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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