Artikel 12
Aufzeichnungspflichten und automatische Protokollierung
HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter
Hochrisiko-KI-Systeme müssen die automatische Aufzeichnung von Ereignissen über ihre Lebensdauer technisch ermöglichen, um die Rückverfolgbarkeit zu sichern.
Kernpunkte
- Protokollierung ist im System vorzusehen (Privacy und Safety by Design)
- Protokolle müssen eine dem Zweck angemessene Rückverfolgbarkeit erlauben
- Aufzeichnung von Nutzungszeiträumen, Referenzdaten und Eingaben
- Unterstützt Marktbeobachtung und Vorfalluntersuchung
- Betreiber bewahren die in ihrer Kontrolle liegenden Protokolle auf (Artikel 26)
Verwandte Begriffe
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