Artikel 15
Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter
Hochrisiko-KI-Systeme müssen ein angemessenes Maß an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit erreichen und dieses über den Lebenszyklus konstant halten.
Kernpunkte
- Genauigkeitsniveaus und Metriken in der Betriebsanleitung angeben
- Widerstandsfähigkeit gegen Fehler, Störungen und Inkonsistenzen
- Technische Redundanz oder Fail-Safe-Maßnahmen, wo angebracht
- Schutz vor Daten- und Modellvergiftung sowie adversariellen Angriffen
- Rückkopplungsschleifen bei weiterlernenden Systemen vermeiden
Verwandte Begriffe
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