Artikel 15

Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter

Hochrisiko-KI-Systeme müssen ein angemessenes Maß an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit erreichen und dieses über den Lebenszyklus konstant halten.

Kernpunkte

  • Genauigkeitsniveaus und Metriken in der Betriebsanleitung angeben
  • Widerstandsfähigkeit gegen Fehler, Störungen und Inkonsistenzen
  • Technische Redundanz oder Fail-Safe-Maßnahmen, wo angebracht
  • Schutz vor Daten- und Modellvergiftung sowie adversariellen Angriffen
  • Rückkopplungsschleifen bei weiterlernenden Systemen vermeiden

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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