Artikel 11

Technische Dokumentation

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter

Anbieter müssen vor dem Inverkehrbringen eines Hochrisiko-KI-Systems die technische Dokumentation erstellen und aktuell halten.

Kernpunkte

  • Mindestinhalt nach Anhang IV
  • Vor dem Inverkehrbringen vollständig und laufend aktualisiert
  • Muss Behörden eine klare Konformitätsbewertung ermöglichen
  • KMU dürfen die Angaben vereinfacht bereitstellen
  • Auf Anfrage den zuständigen nationalen Behörden vorzulegen

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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