Artikel 11
Technische Dokumentation
HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter
Anbieter müssen vor dem Inverkehrbringen eines Hochrisiko-KI-Systems die technische Dokumentation erstellen und aktuell halten.
Kernpunkte
- Mindestinhalt nach Anhang IV
- Vor dem Inverkehrbringen vollständig und laufend aktualisiert
- Muss Behörden eine klare Konformitätsbewertung ermöglichen
- KMU dürfen die Angaben vereinfacht bereitstellen
- Auf Anfrage den zuständigen nationalen Behörden vorzulegen
Verwandte Begriffe
Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.