EU AI LabelEU AI Label
WordPress pluginFind it on Shopify

Artikel 72

Beobachtung nach dem Inverkehrbringen

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ein dokumentiertes System zur Beobachtung nach dem Inverkehrbringen einrichten, das Art und Risiken des Systems angemessen berücksichtigt.

Kernpunkte

  • Leistungsdaten über die gesamte Lebensdauer erheben und auswerten
  • System auf einem dokumentierten Beobachtungsplan aufbauen
  • Daten der Betreiber einbeziehen, soweit relevant
  • Erkenntnisse in das Risikomanagement zurückspielen
  • Meldepflichten bei schwerwiegenden Vorfällen unterstützen

Verwandte Begriffe

Verwandte Artikel

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

Beraten Sie Kunden zur KI-Verordnung?

Wir arbeiten mit Agenturen, die Artikel-50-Transparenz über Kundenshops ausrollen. Buchen Sie ein kurzes Gespräch.

Partnergespräch buchen

Cookies auf EU AI Label

Wir verwenden ausschließlich notwendige Cookies für den Betrieb der Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir zusätzlich Google Analytics 4 und Microsoft Clarity, um den Traffic zu verstehen und das Produkt zu verbessern. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.