Artikel 25

Pflichten der Händler

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Händler

Händler müssen vor der Bereitstellung prüfen, ob ein Hochrisiko-KI-System die erforderliche Kennzeichnung und Dokumentation aufweist.

Kernpunkte

  • CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Betriebsanleitung prüfen
  • Prüfen, ob Anbieter und Einführer ihre Pflichten erfüllt haben
  • Kein Bereitstellen bei bekannter oder vermuteter Nichtkonformität
  • Lager- und Transportbedingungen konformitätswahrend gestalten
  • Korrekturmaßnahmen ergreifen und Behörden informieren

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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