Artikel 43
Konformitätsbewertung
HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Anbieter
Vor dem Inverkehrbringen eines Hochrisiko-KI-Systems muss der Anbieter das einschlägige Konformitätsbewertungsverfahren abschließen.
Kernpunkte
- Interne Kontrolle nach Anhang VI oder notifizierte Stelle nach Anhang VII
- Der Weg hängt vom Anwendungsfall und der Anwendung harmonisierter Normen ab
- Wesentliche Änderungen erfordern eine neue Bewertung
- Bescheinigungen notifizierter Stellen sind befristet und verlängerbar
- Dokumentation aufbewahren und Behörden zugänglich machen
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