Artikel 26

Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen

HochrisikoAnwendbar ab 2. August 2026
Gilt für: Betreiber

Betreiber müssen Hochrisiko-KI-Systeme entsprechend der Betriebsanleitung nutzen und organisatorische Maßnahmen treffen, um das System unter Kontrolle zu halten.

Kernpunkte

  • Nutzung gemäß der Betriebsanleitung des Anbieters
  • Menschliche Aufsicht durch kompetente, geschulte Personen
  • Sicherstellen, dass Eingabedaten relevant und hinreichend repräsentativ sind
  • Betrieb überwachen und Anbieter sowie Behörden über Risiken und Vorfälle informieren
  • Automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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