Risikostufen

Hochrisiko-KI-System

Unterliegt dem vollen Pflichtenkatalog der KI-Verordnung.

Art. 6Annex IAnnex III

Definition

Ein Hochrisiko-KI-System fällt unter die Produktvorschriften des Anhangs I oder ist in Anhang III gelistet — etwa Beschäftigung, Bildung, Kreditwürdigkeit oder kritische Infrastruktur. Es gilt das volle Regime: Risikomanagement, Daten-Governance, Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung. Das Veröffentlichen von KI-Produktfotos ist in der Regel kein Hochrisiko.

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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