Pflichten

Konformitätsbewertung

Verfahren zum Nachweis der Konformität vor dem Inverkehrbringen.

Art. 43Annex VIAnnex VII

Definition

Die Konformitätsbewertung weist nach, dass ein Hochrisiko-KI-System die Anforderungen des Kapitels III erfüllt, bevor es in Verkehr gebracht wird. Je nach System erfolgt sie durch interne Kontrolle (Anhang VI) oder unter Beteiligung einer notifizierten Stelle (Anhang VII) und ist nach wesentlichen Änderungen zu wiederholen.

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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