Akteure

Bevollmächtigter

In der EU ansässige Person mit Mandat eines Drittstaat-Anbieters.

Art. 3(5)Art. 22

Definition

Ein Bevollmächtigter ist eine in der Union ansässige Person mit schriftlichem Mandat eines außerhalb der Union ansässigen Anbieters, dessen Pflichten wahrzunehmen. Drittstaat-Anbieter von Hochrisikosystemen und GPAI-Modellen müssen einen solchen benennen.

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

Beraten Sie Kunden zur KI-Verordnung?

Wir arbeiten mit Agenturen, die Artikel-50-Transparenz über Kundenshops ausrollen. Buchen Sie ein kurzes Gespräch.

Partnergespräch buchen