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Akteure

Bevollmächtigter

In der EU ansässige Person mit Mandat eines Drittstaat-Anbieters.

Art. 3(5)Art. 22

Definition

Ein Bevollmächtigter ist eine in der Union ansässige Person mit schriftlichem Mandat eines außerhalb der Union ansässigen Anbieters, dessen Pflichten wahrzunehmen. Drittstaat-Anbieter von Hochrisikosystemen und GPAI-Modellen müssen einen solchen benennen.

Verwandte Begriffe

Verwandte Pflichten

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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