Akteure
Bevollmächtigter
In der EU ansässige Person mit Mandat eines Drittstaat-Anbieters.
Art. 3(5)Art. 22
Definition
Ein Bevollmächtigter ist eine in der Union ansässige Person mit schriftlichem Mandat eines außerhalb der Union ansässigen Anbieters, dessen Pflichten wahrzunehmen. Drittstaat-Anbieter von Hochrisikosystemen und GPAI-Modellen müssen einen solchen benennen.
Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.