Akteure
Einführer
In der EU ansässige Person, die ein KI-System aus einem Drittland in Verkehr bringt.
Definition
Ein Einführer ist eine in der Union ansässige Person, die ein KI-System mit dem Namen oder der Marke einer außerhalb der Union ansässigen Person in der EU in Verkehr bringt. Vor der Bereitstellung muss er Konformitätsbewertung, Dokumentation und CE-Kennzeichnung prüfen.
Verwandte Begriffe
Verwandte Pflichten
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