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Akteure

Händler

Akteur der Lieferkette, der ein KI-System bereitstellt.

Art. 3(7)Art. 24

Definition

Ein Händler ist ein Akteur der Lieferkette außer Anbieter und Einführer, der ein KI-System auf dem Unionsmarkt bereitstellt. Er muss die erforderliche Kennzeichnung und Dokumentation prüfen und darf ein erkennbar nicht konformes System nicht bereitstellen.

Verwandte Begriffe

Verwandte Pflichten

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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