Pflichten
Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)
Vorabbewertung für bestimmte Betreiber.
Definition
Bestimmte Betreiber — öffentliche Stellen, private Erbringer öffentlicher Dienste sowie Betreiber bestimmter Kredit- und Versicherungsscoring-Systeme — müssen vor der ersten Nutzung die Auswirkungen eines Hochrisikosystems auf die Grundrechte bewerten. Die Ergebnisse werden der Marktüberwachungsbehörde mitgeteilt.
Verwandte Begriffe
Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.