Pflichten

CE-Kennzeichnung

Konformitätskennzeichnung für Hochrisiko-KI-Systeme.

Art. 48Art. 49

Definition

Die CE-Kennzeichnung wird sichtbar, lesbar und dauerhaft am Hochrisiko-KI-System — oder bei rein digitalen Systemen an Verpackung oder Dokumentation — angebracht. Sie folgt auf eine abgeschlossene Konformitätsbewertung und eine unterzeichnete EU-Konformitätserklärung.

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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