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Risikostufen

Verbotene KI-Praktiken

Anwendungen, die als unvereinbar mit den Werten der Union verboten sind.

Art. 5

Definition

Artikel 5 verbietet unter anderem manipulative oder unterschwellige Techniken mit erheblichem Schaden, das Ausnutzen von Schutzbedürftigkeit, Social Scoring, das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in der Bildung sowie die meisten Formen biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum. Die Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.

Verwandte Begriffe

Verwandte Pflichten

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.

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