Pflichten
Daten-Governance
Praktiken für Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze.
Definition
Anbieter von Hochrisikosystemen müssen Daten-Governance-Praktiken anwenden, die Designentscheidungen, Erhebung, Aufbereitung, Prüfung auf Verzerrungen sowie Relevanz und Repräsentativität der Datensätze abdecken. Lücken sind vor dem Inverkehrbringen zu erkennen und zu beheben.
Verwandte Begriffe
Verwandte Pflichten
Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Verordnung (EU) 2024/1689.